Verkaufs- und Lieferbedingungen 2019 (ab 1. 1. 2019)
§ 1 Preise
Wenn nicht anders vermerkt, verstehen sich unsere Preise in Schweizerfranken, exkl. Verpackung und exkl. MwSt. Die Preise können von uns auch bei Abschlussaufträgen jederzeit der Marktlage entsprechend angepasst werden. Auf Lieferungen unter einem Warenwert von 250.00 CHF können wir keinen Rabatt gewähren. Der Mindestfaktura-Wert beträgt 30.00 CHF. Für Warenlieferungen unter diesem Wert wird die Differenz fakturiert. LZ/TZ sind nicht rabattberechtigt.
§ 2 Transportkosten
Lieferung per LKW für Sendungen über 25kg:
- Transportkosten pro Lieferung pauschal 90.00 CHF
- Lieferungen mit Netto-Warenwert über 4000.00 CHF werden frei Haus geliefert
- Überlängen ab L= 13m: auf Anfrage
Terminlieferungen
Frühzustellung bis 9:00 Uhr +80.00 CHF
Frühzustellung bis 10:00 Uhr +50.00 CHF
Zeitfenster +50.00 CHF
Postversand
Gewicht | Post Standard | Express (Folgetag bis 9:00 Uhr) |
bis 2kg | 9.00 CHF | 25.00 CHF |
bis 5kg | 11.00 CHF | 30.00 CHF |
bis 10kg | 13.00 CHF | 35.00 CHF |
bis 20kg | 19.00 CHF | 38.00 CHF |
bis 25kg | 26.00 CHF | 39.00 CHF |
Lieferungen auf Baustellen: +5.00 CHF für Tel.-Avis
Der Verpackungskostenanteil beträgt 0.60% des Nettowarenwertes
§ 3 Lieferzeit
Die offerierten Lieferzeiten werden wenn möglich eingehalten. Der Besteller hat bei Terminüberschreitungen jedoch nicht das Recht die Bestellung zu annullieren oder Schadenersatz zu fordern.
§ 4 Zahlungen
Innert 30 Tagen netto. Bei nicht fristgerechter Zahlung können Mahnspesen und ein Verzugzins von 5% anfallen. Wir behalten uns vor, die Rechnung per Briefpost oder auf elektronischem Weg per e-Mail zu senden.
§ 5 Verpackung
Die Verpackung wird dem Kunden zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen. Ausgenommen sind Kisten aus Holz, die der Kunde frachtfrei in gutem Zustand zurücksendet. Diese werden zu 2/3 des fakturierten Betrages gutgeschrieben.
§ 6 Transport
Der Transport erfolgt immer auf Gefahr des Käufers, dessen Aufgabe es ist, bei Verspätungen, Defekten oder Mankos bei den betreffenden Transportunternehmungen zu reklamieren.
§ 7 Reklamationen
Beanstandungen sind innerhalb 10 Tagen nach Erhalt der Ware anzubringen. Erfolgt die Reklamation nicht innert dieser Frist, gilt die Lieferung als genehmigt.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Alle unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt, d.h., dass bis zum vollständigen Eingang der Zahlungen die von uns gelieferten Güter unser Eigentum bleiben.
§ 9 Rückgaben
Es besteht grundsätzlich kein Widerrufsrecht. Waren, die bestellt und geliefert wurden, können von uns nur nach vorheriger Vereinbarung zurückgenommen werden. Wir nehmen nur ungebrauchte und neuwertige Normteile zurück. Der Höchstbetrag der Gutschrift beläuft sich auf 80% des Warenwertes. Nicht akzeptiert werden Spezialanfertigungen und angebrauchte Gebinde. Die kosten für Rücktransporte gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden.
§ 10 Garantie
Wir garantieren für einwandfreies Material und fachgemässe Ausführung. Unsere Garantiepflicht erstreckt sich jedoch nicht auf Schäden, welche durch unsachgemässe Behandlung, durch unsachgemässen Einsatz oder durch Belastungen entstanden sind, welche über die offerierten Werte hinausgehen. Unsere Garantiepflicht erlischt, wenn der Empfänger ohne unsere Einwilligung Änderungen an den gelieferten Gütern vornimmt, oder wenn systemfremde Teile benützt werden. Für direkte oder indirekte Folgeschäden lehnen wir jede Haftung ausdrücklich ab. Kosten für Nachfolgearbeiten an den gelieferten Waren durch den Besteller oder durch Dritte, werden von uns keinesfalls übernommen. Bei begründeten Beanstandungen haben wir das Recht, nach unserer Wahl Ersatz zu liefern oder den Preis zu mindern. Es muss uns die Gelegenheit eingeräumt werden, eventuelle Schäden selbst an Ort und Stelle zu beheben. Die daraus eventuell entstehenden Terminverzögerungen berechtigen keinesfalls zu Forderungen irgendwelcher Art.
§ 11 Änderungen
Wir behalten uns vor, die Verkaufs- und Lieferbedingungen jederzeit zu ändern.
§ 12 Gerichtsstand
Im Falle von Streitigkeiten kommt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss von kollisionsrechtlichen Normen zur Anwendung. UN-Kaufrecht (CISG Wiener Kaufrecht) wird explizit ausgeschlossen.
Als Gerichtsstand vereinbaren die Parteien für alle Teile Dielsdorf/ZH.